DE · InVorG
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
Содержание
- Abschnitt 1 Vorrang für Investitionen
- ст. 1 Grundsatz
- ст. 2 Aussetzung der Verfügungsbeschränkung, investive Maßnahmen
- ст. 3 Besonderer Investitionszweck
- Abschnitt 2 Erteilung des Investitionsvorrangbescheids
- ст. 4 Verfahren
- ст. 5 Anhörung des Anmelders
- ст. 6 Unterrichtung der Gemeinde
- ст. 7 Entscheidung
- Abschnitt 3 Investitionsvorrangbescheid und investiver Vertrag
- ст. 8 Inhalt des Investitionsvorrangbescheids und des investiven Vertrages
- ст. 9 Bekanntgabe des Investitionsvorrangbescheids
- ст. 10 Vollziehung des Investitionsvorrangbescheids
- ст. 11 Wirkung des Investitionsvorrangbescheids
- ст. 12 Rechtsschutz und Sicherung von Investitionen
- Abschnitt 4 Durchführung der Investition und Rückabwicklung fehlgeschlagener Vorhaben
- ст. 13 Grundsatz
- ст. 14 Verlängerung der Durchführungsfrist
- ст. 15 Widerruf des Investitionsvorrangbescheids
- Abschnitt 5 Ausgleich für den Berechtigten
- ст. 16 Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes
- ст. 17 Wahlrecht des Berechtigten, Auskunftsanspruch
- Abschnitt 6 Besondere Verfahren
- ст. 18 Vorhaben in Vorhaben- und Erschließungsplänen
- ст. 19 Öffentliches Bieterverfahren
- ст. 20 Vorhaben auf mehreren Grundstücken
- ст. 21 Investitionsantrag des Anmelders
- ст. 21a Modernisierung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren
- ст. 21b Vereinfachte Rückübertragung
- Abschnitt 7 Schlußbestimmungen
- ст. 22 Grundstücke und Gebäude nach Liste C
- ст. 23 Gerichtliche Zuständigkeit
- ст. 24 Zuständigkeitsregelungen, Abgabe
- ст. 25 Sonderregelungen für die Treuhandanstalt
- ст. 26 Anwendbarkeit anderer Gesetze
- ст. 27 Antragsfrist
- ст. 28 Überleitungsvorschrift
- ст. 29 Verordnungsermächtigung