InhKontrollV ст. 14Finanzierung, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen
Abschnitt 2 Anzeige des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
Den Anzeigen sind eine aussagekräftige, lückenlose Darstellung und geeignete, lückenlose Nachweise über das Vorhandensein und die Herkunft der Eigen- und Fremdmittel, die für den Erwerb oder die Erhöhung eingesetzt werden sollen oder eingesetzt wurden, sowie sämtliche im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Erhöhung geschlossenen Vereinbarungen und Verträge beizufügen.