IFCAbkG · Gesetz betreffend das Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation und betreffend Gouverneure und Direktoren in der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie in der Internationalen Finanz-Corporation IFCAbkG ст. 7 ДействуетОфициальный текст (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) ← Предыдущая · ст. 6 Содержание