IFCAbkG · Gesetz betreffend das Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation und betreffend Gouverneure und Direktoren in der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie in der Internationalen Finanz-Corporation IFCAbkG Art. 7 In forceOfficial text (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) ← Previous · Art. 6 Contents