HStruktG · Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur
HStruktG ст. 5
Art 10
Hat ein Berufssoldat die Dienstbezüge seines letzten Dienstgrades bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erhalten, ist § 18 des Soldatenversorgungsgesetzes nicht anzuwenden.