HotelAusbV ст. 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen
Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen 1.
Hotelfachmann und Hotelfachfrau und
2.
Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotelmanagement
werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.