Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

HotelAusbV · Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement

HotelAusbV Art. 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen

In forceOfficial text

Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen 1.

Hotelfachmann und Hotelfachfrau und

2.

Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotelmanagement

werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.