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HG 2026 · Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026

HG 2026 ст. 23Überhangpersonal

Abschnitt 3 Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen

ДействуетОфициальный текст

Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.