HalblSchV · Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes
HalblSchV ст. 2Form der Einreichung
Abschnitt 2 Anmeldung einer Topografie
(1) Die Anmeldung der Topografie ist beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich einzureichen.
(2) Die Anmeldung zur Eintragung des Schutzes der Topografie muss unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.