HöfeVfO · Verfahrensordnung für Höfesachen
HöfeVfO ст. 16Übergabeverträge
Für die Genehmigung eines Übergabevertrages gelten die Vorschriften der §§ 13 bis 15 sinngemäß.
HöfeVfO · Verfahrensordnung für Höfesachen
Für die Genehmigung eines Übergabevertrages gelten die Vorschriften der §§ 13 bis 15 sinngemäß.