DE · GeflPestSchV
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Содержание
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- ст. 1 Begriffsbestimmungen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
- ст. 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
- ст. 3 Fütterung und Tränkung
- ст. 4 Früherkennung
- ст. 5 Schutzkleidung
- ст. 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
- ст. 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
- ст. 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
- ст. 9 Durchführung der Schutzimpfung
- ст. 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
- ст. 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
- ст. 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
- Unterabschnitt 2 Aufstallung, Anordnungen
- ст. 13 Aufstallung
- ст. 14 Weitere Anordnungen
- ст. 14a Abgabe im Reisegewerbe
- Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
- ст. 15 Verdachtsbestand
- ст. 16 Anordnung für weitere Bestände
- ст. 17 Überwachungszone
- Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
- ст. 18 Öffentliche Bekanntmachung
- ст. 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
- ст. 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- ст. 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
- ст. 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
- ст. 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
- ст. 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
- ст. 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
- ст. 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
- ст. 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
- ст. 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- ст. 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- ст. 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
- ст. 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
- ст. 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
- ст. 32a Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
- ст. 33 Risikobewertung
- ст. 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- ст. 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
- ст. 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
- ст. 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
- ст. 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
- ст. 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
- ст. 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
- ст. 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
- ст. 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
- Unterabschnitt 4 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
- ст. 43 Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 5 Aufhebung, Wiederbelegung
- ст. 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- ст. 45 Wiederbelegung
- Unterabschnitt 6 Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
- ст. 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
- ст. 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- ст. 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
- ст. 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
- ст. 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
- ст. 51 Notimpfung
- ст. 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- ст. 53 Wiederbelegung
- ст. 53a Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
- ст. 54 Früherkennung
- Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
- ст. 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
- Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
- ст. 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
- ст. 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
- ст. 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
- ст. 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
- ст. 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- ст. 61 Risikobewertung
- ст. 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- ст. 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- ст. 64 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 65 Weitergehende Maßnahmen
- ст. 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften