DE · GeflPestSchV
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
- чл. 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
- чл. 3 Fütterung und Tränkung
- чл. 4 Früherkennung
- чл. 5 Schutzkleidung
- чл. 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
- чл. 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
- чл. 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
- чл. 9 Durchführung der Schutzimpfung
- чл. 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
- чл. 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
- чл. 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
- Unterabschnitt 2 Aufstallung, Anordnungen
- чл. 13 Aufstallung
- чл. 14 Weitere Anordnungen
- чл. 14a Abgabe im Reisegewerbe
- Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
- чл. 15 Verdachtsbestand
- чл. 16 Anordnung für weitere Bestände
- чл. 17 Überwachungszone
- Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
- чл. 18 Öffentliche Bekanntmachung
- чл. 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
- чл. 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- чл. 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
- чл. 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
- чл. 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
- чл. 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
- чл. 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
- чл. 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
- чл. 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
- чл. 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- чл. 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- чл. 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
- чл. 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
- чл. 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
- чл. 32a Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
- чл. 33 Risikobewertung
- чл. 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- чл. 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
- чл. 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
- чл. 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
- чл. 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
- чл. 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
- чл. 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
- чл. 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
- чл. 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
- Unterabschnitt 4 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
- чл. 43 Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 5 Aufhebung, Wiederbelegung
- чл. 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- чл. 45 Wiederbelegung
- Unterabschnitt 6 Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
- чл. 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
- чл. 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- чл. 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
- чл. 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
- чл. 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
- чл. 51 Notimpfung
- чл. 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- чл. 53 Wiederbelegung
- чл. 53a Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
- чл. 54 Früherkennung
- Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
- чл. 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
- Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
- чл. 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
- чл. 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
- чл. 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
- чл. 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
- чл. 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- чл. 61 Risikobewertung
- чл. 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- чл. 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 64 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 65 Weitergehende Maßnahmen
- чл. 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften