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Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Van kracht69 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 1 Begriffsbestimmungen
  3. Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
  4. Art. 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
  5. Art. 3 Fütterung und Tränkung
  6. Art. 4 Früherkennung
  7. Art. 5 Schutzkleidung
  8. Art. 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
  9. Art. 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
  10. Art. 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
  11. Art. 9 Durchführung der Schutzimpfung
  12. Art. 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
  13. Art. 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
  14. Art. 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
  15. Unterabschnitt 2 Aufstallung, Anordnungen
  16. Art. 13 Aufstallung
  17. Art. 14 Weitere Anordnungen
  18. Art. 14a Abgabe im Reisegewerbe
  19. Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
  20. Art. 15 Verdachtsbestand
  21. Art. 16 Anordnung für weitere Bestände
  22. Art. 17 Überwachungszone
  23. Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
  24. Art. 18 Öffentliche Bekanntmachung
  25. Art. 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
  26. Art. 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
  27. Art. 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
  28. Art. 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
  29. Art. 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
  30. Art. 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
  31. Art. 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
  32. Art. 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
  33. Art. 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
  34. Art. 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
  35. Art. 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
  36. Art. 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
  37. Art. 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
  38. Art. 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
  39. Art. 32a Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
  40. Art. 33 Risikobewertung
  41. Art. 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
  42. Art. 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
  43. Art. 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
  44. Art. 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
  45. Art. 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
  46. Art. 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
  47. Art. 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
  48. Art. 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
  49. Art. 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
  50. Unterabschnitt 4 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
  51. Art. 43 Schutzmaßregeln
  52. Unterabschnitt 5 Aufhebung, Wiederbelegung
  53. Art. 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
  54. Art. 45 Wiederbelegung
  55. Unterabschnitt 6 Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
  56. Art. 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
  57. Art. 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
  58. Art. 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
  59. Art. 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
  60. Art. 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
  61. Art. 51 Notimpfung
  62. Art. 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
  63. Art. 53 Wiederbelegung
  64. Art. 53a Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
  65. Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
  66. Art. 54 Früherkennung
  67. Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
  68. Art. 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
  69. Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
  70. Art. 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
  71. Art. 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
  72. Art. 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
  73. Art. 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
  74. Art. 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
  75. Art. 61 Risikobewertung
  76. Art. 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
  77. Art. 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
  78. Abschnitt 4 Schlussvorschriften
  79. Art. 64 Ordnungswidrigkeiten
  80. Art. 65 Weitergehende Maßnahmen
  81. Art. 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften