DE · GeflPestSchV
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
- Art. 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
- Art. 3 Fütterung und Tränkung
- Art. 4 Früherkennung
- Art. 5 Schutzkleidung
- Art. 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
- Art. 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
- Art. 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
- Art. 9 Durchführung der Schutzimpfung
- Art. 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
- Art. 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
- Art. 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
- Unterabschnitt 2 Aufstallung, Anordnungen
- Art. 13 Aufstallung
- Art. 14 Weitere Anordnungen
- Art. 14a Abgabe im Reisegewerbe
- Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
- Art. 15 Verdachtsbestand
- Art. 16 Anordnung für weitere Bestände
- Art. 17 Überwachungszone
- Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
- Art. 18 Öffentliche Bekanntmachung
- Art. 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
- Art. 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- Art. 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
- Art. 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
- Art. 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
- Art. 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
- Art. 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
- Art. 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
- Art. 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
- Art. 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- Art. 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- Art. 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
- Art. 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
- Art. 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
- Art. 32a Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
- Art. 33 Risikobewertung
- Art. 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- Art. 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
- Art. 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
- Art. 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
- Art. 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
- Art. 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
- Art. 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
- Art. 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
- Art. 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
- Unterabschnitt 4 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
- Art. 43 Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 5 Aufhebung, Wiederbelegung
- Art. 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- Art. 45 Wiederbelegung
- Unterabschnitt 6 Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
- Art. 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
- Art. 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- Art. 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
- Art. 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
- Art. 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
- Art. 51 Notimpfung
- Art. 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- Art. 53 Wiederbelegung
- Art. 53a Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
- Art. 54 Früherkennung
- Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
- Art. 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
- Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
- Art. 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
- Art. 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
- Art. 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
- Art. 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
- Art. 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- Art. 61 Risikobewertung
- Art. 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- Art. 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 64 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 65 Weitergehende Maßnahmen
- Art. 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften