DE · GüKG
Güterkraftverkehrsgesetz
Содержание
- 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- ст. 1 Begriffsbestimmungen
- ст. 2 Ausnahmen
- 2. Abschnitt Gewerblicher Güterkraftverkehr
- ст. 3 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Inland; Verordnungsermächtigung
- ст. 4 Unterrichtung der Berufsgenossenschaft
- ст. 5 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer ohne Sitz im Inland
- ст. 6 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Vereinigten Königreich
- ст. 7 Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr
- ст. 7a Haftpflichtversicherung
- ст. 7b Einsatz von ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal
- ст. 7c Verantwortung des Auftraggebers
- ст. 7d
- ст. 8 Vorläufige Weiterführung der Güterkraftverkehrsgeschäfte
- ст. 8a Einsatz von Mietfahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- 3. Abschnitt Werkverkehr
- ст. 9 Berechtigungs- und Versicherungsfreiheit
- 4. Abschnitt Bundesamt für Logistik und Mobilität
- ст. 10 Organisation
- ст. 11 Aufgaben
- ст. 12 Befugnisse
- ст. 13 Untersagung der Weiterfahrt
- ст. 14 Marktbeobachtung
- ст. 14a Durchführung von Beihilfeverfahren
- ст. 14b Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011
- ст. 15 Datei über Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und des gewerblichen Personenverkehrs mit Kraftomnibussen (Verkehrsunternehmensdatei); Verordnungsermächtigung
- ст. 15a Werkverkehrsdatei
- ст. 16 Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren; Verordnungsermächtigung
- ст. 16a Risikoeinstufungssystem; Verordnungsermächtigung
- ст. 17 Nationale Kontaktstelle und europäischer Informationsaustausch
- ст. 17a Zuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts
- 5. Abschnitt Überwachung, Bußgeldvorschriften
- ст. 18 Grenzkontrollen
- ст. 19 Bußgeldvorschriften
- ст. 19a Bußgeldkatalog; Verordnungsermächtigung
- ст. 20 Befugnisse des Bundesamtes bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen
- ст. 21 Zuständigkeiten für die Ahndung von Zuwiderhandlungen
- ст. 21a Aufsicht
- 6. Abschnitt Gebühren und Auslagen, Ermächtigungen
- ст. 22 Gebühren und Auslagen
- ст. 23 Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsbestimmungen
- ст. 24 Erlaubnis nach § 3 in der am 26. Februar 2026 geltenden Fassung