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Güterkraftverkehrsgesetz
Съдържание
- 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Ausnahmen
- 2. Abschnitt Gewerblicher Güterkraftverkehr
- чл. 3 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Inland; Verordnungsermächtigung
- чл. 4 Unterrichtung der Berufsgenossenschaft
- чл. 5 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer ohne Sitz im Inland
- чл. 6 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Vereinigten Königreich
- чл. 7 Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr
- чл. 7a Haftpflichtversicherung
- чл. 7b Einsatz von ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal
- чл. 7c Verantwortung des Auftraggebers
- чл. 7d
- чл. 8 Vorläufige Weiterführung der Güterkraftverkehrsgeschäfte
- чл. 8a Einsatz von Mietfahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- 3. Abschnitt Werkverkehr
- чл. 9 Berechtigungs- und Versicherungsfreiheit
- 4. Abschnitt Bundesamt für Logistik und Mobilität
- чл. 10 Organisation
- чл. 11 Aufgaben
- чл. 12 Befugnisse
- чл. 13 Untersagung der Weiterfahrt
- чл. 14 Marktbeobachtung
- чл. 14a Durchführung von Beihilfeverfahren
- чл. 14b Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011
- чл. 15 Datei über Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und des gewerblichen Personenverkehrs mit Kraftomnibussen (Verkehrsunternehmensdatei); Verordnungsermächtigung
- чл. 15a Werkverkehrsdatei
- чл. 16 Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren; Verordnungsermächtigung
- чл. 16a Risikoeinstufungssystem; Verordnungsermächtigung
- чл. 17 Nationale Kontaktstelle und europäischer Informationsaustausch
- чл. 17a Zuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts
- 5. Abschnitt Überwachung, Bußgeldvorschriften
- чл. 18 Grenzkontrollen
- чл. 19 Bußgeldvorschriften
- чл. 19a Bußgeldkatalog; Verordnungsermächtigung
- чл. 20 Befugnisse des Bundesamtes bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen
- чл. 21 Zuständigkeiten für die Ahndung von Zuwiderhandlungen
- чл. 21a Aufsicht
- 6. Abschnitt Gebühren und Auslagen, Ermächtigungen
- чл. 22 Gebühren und Auslagen
- чл. 23 Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsbestimmungen
- чл. 24 Erlaubnis nach § 3 in der am 26. Februar 2026 geltenden Fassung