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Gesetz zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats
Содержание
- ст. 1 Zuständigkeit und Anwendungsbereich
- ст. 2 Begriffsbestimmungen
- ст. 3 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
- ст. 4 Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und dem Gemeinsamen Ausschuss
- ст. 5 Aufgaben der Bundesanstalt als Koordinator
- ст. 6 Ermittlung eines Finanzkonglomerats
- ст. 7 Zugehörigkeit zur Finanzbranche
- ст. 8 Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten
- ст. 9 Berechnung der Zugehörigkeit zur Finanzbranche und der Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten
- ст. 10 Schwellenwerte für die Einstufung als Finanzkonglomerat
- ст. 11 Feststellung eines Finanzkonglomerats
- ст. 12 Übergeordnetes Unternehmen
- ст. 13 Befreiung und Freistellung von der zusätzlichen Beaufsichtigung
- ст. 14 Ausnahme von der laufenden Beaufsichtigung
- ст. 15 Erweiterung der zusätzlichen Beaufsichtigung
- ст. 16 Bezugnahme auf Bilanzsumme oder auf Solvabilitätsanforderungen
- ст. 17 Eigenmittelausstattung
- ст. 18 Berechnung der Eigenmittel
- ст. 19 Freistellung von den Eigenmittelanforderungen
- ст. 20 Festsetzung von Korrekturposten
- ст. 21 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln auf Konglomeratsebene
- ст. 22 Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen über die angemessene Eigenmittelausstattung
- ст. 23 Risikokonzentrationen und konglomeratsinterne Transaktionen
- ст. 24 Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen zu Risikokonzentrationen und konglomeratsinternen Transaktionen
- ст. 25 Besondere organisatorische Pflichten
- ст. 26 Prognoserechnungen
- ст. 27 Begründung von Unternehmensbeziehungen
- ст. 28 Gemischte Finanzholding-Gesellschaften
- ст. 29 Auskünfte und Prüfungen
- ст. 30 Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
- ст. 31 Sofortige Vollziehbarkeit
- ст. 32 Bußgeldvorschriften
- ст. 33 Übergangsvorschriften zu § 23