DE · DöKVAG
Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag
Содержание
- Erster Abschnitt Vorschriften für deutsche Konkursverfahren
- ст. 1 Zuständigkeit auf Grund einer Niederlassung
- ст. 2 Begründung des Eröffnungsbeschlusses
- ст. 3 Einstellung des Konkursverfahrens zugunsten der österreichischen Gerichte
- ст. 4 Besonderer Konkursverwalter
- Zweiter Abschnitt Vorschriften für die Unterstützung österreichischer Konkursverfahren
- ст. 5 Eintragungen in öffentliche Bücher oder Register
- ст. 6 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung
- ст. 7 Löschung einer Eintragung auf Ersuchen des österreichischen Gerichts
- ст. 8 Löschung einer Eintragung auf Antrag
- ст. 9 Eintragung in das Patentregister
- ст. 10 Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung
- ст. 11 Anordnung von Zwangsmaßnahmen
- ст. 12 Beschwerde gegen Ablehnung der Anordnung
- ст. 13 Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung
- ст. 14 Anwendung der Zivilprozeßordnung
- ст. 15 Haft des Schuldners
- ст. 16 Postsperre
- ст. 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- ст. 18 Zuständigkeit für die eine Vormerkung betreffende einstweilige Verfügung
- ст. 19 Erteilung der Vollstreckungsklausel für österreichische Entscheidungen
- Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften
- ст. 20 Ersatzgerichtsstand im Inland
- ст. 21 Erstreckung von Folgen österreichischer Entscheidungen
- ст. 22 Anwendung der Vorschriften über Konkursausfallgeld
- ст. 23 Zustellungen
- Vierter Abschnitt Vergleichs-(Ausgleichs-)verfahren
- ст. 24 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
- ст. 25 Ermächtigung zur Zusammenfassung von Verfahren
- ст. 28 Berlin-Klausel
- ст. 29 Inkrafttreten