DE · DöKVAG
Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag
Съдържание
- Erster Abschnitt Vorschriften für deutsche Konkursverfahren
- чл. 1 Zuständigkeit auf Grund einer Niederlassung
- чл. 2 Begründung des Eröffnungsbeschlusses
- чл. 3 Einstellung des Konkursverfahrens zugunsten der österreichischen Gerichte
- чл. 4 Besonderer Konkursverwalter
- Zweiter Abschnitt Vorschriften für die Unterstützung österreichischer Konkursverfahren
- чл. 5 Eintragungen in öffentliche Bücher oder Register
- чл. 6 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung
- чл. 7 Löschung einer Eintragung auf Ersuchen des österreichischen Gerichts
- чл. 8 Löschung einer Eintragung auf Antrag
- чл. 9 Eintragung in das Patentregister
- чл. 10 Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung
- чл. 11 Anordnung von Zwangsmaßnahmen
- чл. 12 Beschwerde gegen Ablehnung der Anordnung
- чл. 13 Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung
- чл. 14 Anwendung der Zivilprozeßordnung
- чл. 15 Haft des Schuldners
- чл. 16 Postsperre
- чл. 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- чл. 18 Zuständigkeit für die eine Vormerkung betreffende einstweilige Verfügung
- чл. 19 Erteilung der Vollstreckungsklausel für österreichische Entscheidungen
- Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften
- чл. 20 Ersatzgerichtsstand im Inland
- чл. 21 Erstreckung von Folgen österreichischer Entscheidungen
- чл. 22 Anwendung der Vorschriften über Konkursausfallgeld
- чл. 23 Zustellungen
- Vierter Abschnitt Vergleichs-(Ausgleichs-)verfahren
- чл. 24 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
- чл. 25 Ermächtigung zur Zusammenfassung von Verfahren
- чл. 28 Berlin-Klausel
- чл. 29 Inkrafttreten