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BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAO ст. 75Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes

Erster Unterabschnitt Vorstand

ДействуетОфициальный текст

Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Rechtsanwälte, die zur Mitarbeit in der Rechtsanwaltskammer herangezogen werden.