BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO ст. 187Versammlung der Mitglieder
Zweiter Unterabschnitt Hauptversammlung
Die Bundesrechtsanwaltskammer faßt ihre Beschlüsse regelmäßig auf Versammlungen ihrer Mitglieder (Hauptversammlungen).
BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
Zweiter Unterabschnitt Hauptversammlung
Die Bundesrechtsanwaltskammer faßt ihre Beschlüsse regelmäßig auf Versammlungen ihrer Mitglieder (Hauptversammlungen).