BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO ст. 13Erlöschen der Zulassung
Erster Abschnitt Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlischt, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil auf Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft erkannt ist oder wenn die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung bestandskräftig geworden ist.