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Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
Содержание
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- ст. 1 Wahlvorstand
- ст. 2 Wählerliste
- ст. 3 Wahlausschreiben
- ст. 4 Einspruch gegen die Wählerliste
- ст. 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- Erster Unterabschnitt Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
- ст. 6 Vorschlagslisten
- ст. 7 Prüfung der Vorschlagslisten
- ст. 8 Ungültige Vorschlagslisten
- ст. 9 Nachfrist für Vorschlagslisten
- ст. 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
- Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
- ст. 11 Stimmabgabe
- ст. 12 Wahlvorgang
- ст. 13 Öffentliche Stimmauszählung
- ст. 14 Verfahren bei der Stimmauszählung
- ст. 15 Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
- ст. 16 Wahlniederschrift
- ст. 17 Benachrichtigung der Gewählten
- ст. 18 Bekanntmachung der Gewählten
- ст. 19 Aufbewahrung der Wahlakten
- Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
- ст. 20 Stimmabgabe
- ст. 21 Stimmauszählung
- ст. 22 Ermittlung der Gewählten
- ст. 23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
- Dritter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe
- ст. 24 Voraussetzungen
- ст. 25 Stimmabgabe
- ст. 26 Verfahren bei der Stimmabgabe
- Vierter Abschnitt Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- ст. 27 Voraussetzungen, Verfahren
- Erster Unterabschnitt Wahl des Wahlvorstands
- ст. 28 Einladung zur Wahlversammlung
- ст. 29 Wahl des Wahlvorstands
- Zweiter Unterabschnitt Wahl des Betriebsrats
- ст. 30 Wahlvorstand, Wählerliste
- ст. 31 Wahlausschreiben
- ст. 32 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- ст. 33 Wahlvorschläge
- ст. 34 Wahlverfahren
- ст. 35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
- Zweiter Abschnitt Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
- ст. 36 Wahlvorstand, Wahlverfahren
- Dritter Abschnitt Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
- ст. 37 Wahlverfahren
- Dritter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- ст. 38 Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
- ст. 39 Durchführung der Wahl
- ст. 40 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren
- Vierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
- ст. 41 Berechnung der Fristen
- ст. 42 Bereich der Seeschifffahrt
- ст. 43 Inkrafttreten