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Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
Inhoud
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Wahlvorstand
- Art. 2 Wählerliste
- Art. 3 Wahlausschreiben
- Art. 4 Einspruch gegen die Wählerliste
- Art. 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- Erster Unterabschnitt Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
- Art. 6 Vorschlagslisten
- Art. 7 Prüfung der Vorschlagslisten
- Art. 8 Ungültige Vorschlagslisten
- Art. 9 Nachfrist für Vorschlagslisten
- Art. 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
- Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
- Art. 11 Stimmabgabe
- Art. 12 Wahlvorgang
- Art. 13 Öffentliche Stimmauszählung
- Art. 14 Verfahren bei der Stimmauszählung
- Art. 15 Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
- Art. 16 Wahlniederschrift
- Art. 17 Benachrichtigung der Gewählten
- Art. 18 Bekanntmachung der Gewählten
- Art. 19 Aufbewahrung der Wahlakten
- Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
- Art. 20 Stimmabgabe
- Art. 21 Stimmauszählung
- Art. 22 Ermittlung der Gewählten
- Art. 23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
- Dritter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe
- Art. 24 Voraussetzungen
- Art. 25 Stimmabgabe
- Art. 26 Verfahren bei der Stimmabgabe
- Vierter Abschnitt Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- Art. 27 Voraussetzungen, Verfahren
- Erster Unterabschnitt Wahl des Wahlvorstands
- Art. 28 Einladung zur Wahlversammlung
- Art. 29 Wahl des Wahlvorstands
- Zweiter Unterabschnitt Wahl des Betriebsrats
- Art. 30 Wahlvorstand, Wählerliste
- Art. 31 Wahlausschreiben
- Art. 32 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- Art. 33 Wahlvorschläge
- Art. 34 Wahlverfahren
- Art. 35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
- Zweiter Abschnitt Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
- Art. 36 Wahlvorstand, Wahlverfahren
- Dritter Abschnitt Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
- Art. 37 Wahlverfahren
- Dritter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Art. 38 Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
- Art. 39 Durchführung der Wahl
- Art. 40 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren
- Vierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 41 Berechnung der Fristen
- Art. 42 Bereich der Seeschifffahrt
- Art. 43 Inkrafttreten