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Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
Съдържание
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Wahlvorstand
- чл. 2 Wählerliste
- чл. 3 Wahlausschreiben
- чл. 4 Einspruch gegen die Wählerliste
- чл. 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- Erster Unterabschnitt Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
- чл. 6 Vorschlagslisten
- чл. 7 Prüfung der Vorschlagslisten
- чл. 8 Ungültige Vorschlagslisten
- чл. 9 Nachfrist für Vorschlagslisten
- чл. 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
- Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
- чл. 11 Stimmabgabe
- чл. 12 Wahlvorgang
- чл. 13 Öffentliche Stimmauszählung
- чл. 14 Verfahren bei der Stimmauszählung
- чл. 15 Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
- чл. 16 Wahlniederschrift
- чл. 17 Benachrichtigung der Gewählten
- чл. 18 Bekanntmachung der Gewählten
- чл. 19 Aufbewahrung der Wahlakten
- Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
- чл. 20 Stimmabgabe
- чл. 21 Stimmauszählung
- чл. 22 Ermittlung der Gewählten
- чл. 23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
- Dritter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe
- чл. 24 Voraussetzungen
- чл. 25 Stimmabgabe
- чл. 26 Verfahren bei der Stimmabgabe
- Vierter Abschnitt Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- чл. 27 Voraussetzungen, Verfahren
- Erster Unterabschnitt Wahl des Wahlvorstands
- чл. 28 Einladung zur Wahlversammlung
- чл. 29 Wahl des Wahlvorstands
- Zweiter Unterabschnitt Wahl des Betriebsrats
- чл. 30 Wahlvorstand, Wählerliste
- чл. 31 Wahlausschreiben
- чл. 32 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- чл. 33 Wahlvorschläge
- чл. 34 Wahlverfahren
- чл. 35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
- Zweiter Abschnitt Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
- чл. 36 Wahlvorstand, Wahlverfahren
- Dritter Abschnitt Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
- чл. 37 Wahlverfahren
- Dritter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- чл. 38 Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
- чл. 39 Durchführung der Wahl
- чл. 40 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren
- Vierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
- чл. 41 Berechnung der Fristen
- чл. 42 Bereich der Seeschifffahrt
- чл. 43 Inkrafttreten