DE · BeamtVG§43Abs3V
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes
Содержание
- ст. 1 Flugdienst
- ст. 2 Besonders gefährdetes fliegendes Personal
- ст. 3 Besonders gefährlicher Auftrag, Flug- oder Betriebszustand
- ст. 4 Helm- und Schwimmtaucher
- ст. 5 Beamte im Bergrettungsdienst
- ст. 6 Munitionsuntersuchungspersonal
- ст. 7 Angehörige von Verbänden für besondere polizeiliche Einsätze
- ст. 8 Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug
- ст. 9 Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes
- ст. 10 Berlin-Klausel
- ст. 11 Inkrafttreten