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DE · AusbauBAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen

Действует102 статейТекст проверен 24.10.2026

Содержание

  1. Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  2. ст. 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
  3. ст. 2 Dauer der Berufsausbildungen
  4. ст. 3 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
  5. ст. 4 Struktur der Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
  6. ст. 5 Struktur der Berufsausbildung zum Zimmerer und zur Zimmerin sowie Ausbildungsberufsbild
  7. ст. 6 Struktur der Berufsausbildung zum Stuckateur und zur Stuckateurin sowie Ausbildungsberufsbild
  8. ст. 7 Struktur der Berufsausbildung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin sowie Ausbildungsberufsbild
  9. ст. 8 Struktur der Berufsausbildung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin sowie Ausbildungsberufsbild
  10. ст. 9 Struktur der Berufsausbildung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin sowie Ausbildungsberufsbild
  11. ст. 10 Struktur der Berufsausbildung zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin sowie Ausbildungsberufsbild
  12. ст. 11 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  13. ст. 12 Ausbildungsplan
  14. Unterabschnitt 1 Zwischenprüfung
  15. ст. 13 Zeitpunkt
  16. ст. 14 Inhalt
  17. ст. 15 Prüfungsbereich
  18. Unterabschnitt 2 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  19. ст. 16 Zeitpunkt
  20. ст. 17 Inhalt
  21. ст. 18 Prüfungsbereiche
  22. ст. 19 Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern“
  23. ст. 20 Prüfungsbereich „Durchführen von Ausbauarbeiten“
  24. ст. 21 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  25. ст. 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  26. ст. 23 Mündliche Ergänzungsprüfung
  27. Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  28. ст. 24 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  29. ст. 25 Inhalt des Teiles 1
  30. ст. 26 Prüfungsbereich des Teiles 1
  31. ст. 27 Inhalt des Teiles 2
  32. ст. 28 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  33. ст. 29 Prüfungsbereich „Herstellen von Holzbauteilen“
  34. ст. 30 Prüfungsbereich „Durchführen von Dachkonstruktionsarbeiten“
  35. ст. 31 Prüfungsbereich „Durchführen von Holzkonstruktionsarbeiten“
  36. ст. 32 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  37. ст. 33 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  38. ст. 34 Mündliche Ergänzungsprüfung
  39. Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
  40. ст. 35 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  41. ст. 36 Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Zimmerer und zur Zimmerin
  42. Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  43. ст. 37 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  44. ст. 38 Inhalt des Teiles 1
  45. ст. 39 Prüfungsbereich des Teiles 1
  46. ст. 40 Inhalt des Teiles 2
  47. ст. 41 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  48. ст. 42 Prüfungsbereich „Herstellen von Stuck-, Putzflächen und Wärmedämmung“
  49. ст. 43 Prüfungsbereich „Durchführen von Stuck- und Putzarbeiten“
  50. ст. 44 Prüfungsbereich „Durchführen von Trockenbauarbeiten“
  51. ст. 45 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  52. ст. 46 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  53. ст. 47 Mündliche Ergänzungsprüfung
  54. Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
  55. ст. 48 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  56. ст. 49 Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Stuckateur und zur Stuckateurin
  57. Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  58. ст. 50 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  59. ст. 51 Inhalt des Teiles 1
  60. ст. 52 Prüfungsbereich des Teiles 1
  61. ст. 53 Inhalt des Teiles 2
  62. ст. 54 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  63. ст. 55 Prüfungsbereich „Herstellen von Belägen aus Fliesen, Platten oder Mosaiken“
  64. ст. 56 Prüfungsbereich „Durchführen von Wandbelagsarbeiten“
  65. ст. 57 Prüfungsbereich „Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“
  66. ст. 58 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  67. ст. 59 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  68. ст. 60 Mündliche Ergänzungsprüfung
  69. Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
  70. ст. 61 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  71. ст. 62 Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
  72. Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  73. ст. 63 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  74. ст. 64 Inhalt des Teiles 1
  75. ст. 65 Prüfungsbereich des Teiles 1
  76. ст. 66 Inhalt des Teiles 2
  77. ст. 67 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  78. ст. 68 Prüfungsbereich „Herstellen und Einbauen von Estrichen und Verlegen von Bodenbelägen“
  79. ст. 69 Prüfungsbereich „Durchführen von Estricharbeiten“
  80. ст. 70 Prüfungsbereich „Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“
  81. ст. 71 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  82. ст. 72 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  83. ст. 73 Mündliche Ergänzungsprüfung
  84. Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
  85. ст. 74 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  86. ст. 75 Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin
  87. Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
  88. ст. 76 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  89. ст. 77 Inhalt des Teiles 1
  90. ст. 78 Prüfungsbereich des Teiles 1
  91. ст. 79 Inhalt des Teiles 2
  92. ст. 80 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  93. ст. 81 Prüfungsbereich „Herstellen von Formstücken und Dämmungen“
  94. ст. 82 Prüfungsbereich „Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen“
  95. ст. 83 Prüfungsbereich „Durchführen von Ummantelungsarbeiten“
  96. ст. 84 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  97. ст. 85 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  98. ст. 86 Mündliche Ergänzungsprüfung
  99. Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
  100. ст. 87 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  101. ст. 88 Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
  102. Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
  103. ст. 89 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  104. ст. 90 Inhalt des Teiles 1
  105. ст. 91 Prüfungsbereich des Teiles 1
  106. ст. 92 Inhalt des Teiles 2
  107. ст. 93 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  108. ст. 94 Prüfungsbereich „Herstellen von Trockenbaukonstruktionen“
  109. ст. 95 Prüfungsbereich „Durchführen von Trockenbaukonstruktionsarbeiten“
  110. ст. 96 Prüfungsbereich „Durchführen von Sanierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten“
  111. ст. 97 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  112. ст. 98 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  113. ст. 99 Mündliche Ergänzungsprüfung
  114. Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
  115. ст. 100 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  116. ст. 101 Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin
  117. Abschnitt 9 Schlussvorschriften
  118. ст. 102 Übergangsregelung für Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterinnen