DE · AusbauBAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildungen
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Struktur der Berufsausbildung zum Zimmerer und zur Zimmerin sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 6 Struktur der Berufsausbildung zum Stuckateur und zur Stuckateurin sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 7 Struktur der Berufsausbildung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 8 Struktur der Berufsausbildung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 9 Struktur der Berufsausbildung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 10 Struktur der Berufsausbildung zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin sowie Ausbildungsberufsbild
- чл. 11 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- чл. 12 Ausbildungsplan
- Unterabschnitt 1 Zwischenprüfung
- чл. 13 Zeitpunkt
- чл. 14 Inhalt
- чл. 15 Prüfungsbereich
- Unterabschnitt 2 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 16 Zeitpunkt
- чл. 17 Inhalt
- чл. 18 Prüfungsbereiche
- чл. 19 Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern“
- чл. 20 Prüfungsbereich „Durchführen von Ausbauarbeiten“
- чл. 21 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 23 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 24 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 25 Inhalt des Teiles 1
- чл. 26 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 27 Inhalt des Teiles 2
- чл. 28 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 29 Prüfungsbereich „Herstellen von Holzbauteilen“
- чл. 30 Prüfungsbereich „Durchführen von Dachkonstruktionsarbeiten“
- чл. 31 Prüfungsbereich „Durchführen von Holzkonstruktionsarbeiten“
- чл. 32 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 33 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 34 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 35 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 36 Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Zimmerer und zur Zimmerin
- Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 37 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 38 Inhalt des Teiles 1
- чл. 39 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 40 Inhalt des Teiles 2
- чл. 41 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 42 Prüfungsbereich „Herstellen von Stuck-, Putzflächen und Wärmedämmung“
- чл. 43 Prüfungsbereich „Durchführen von Stuck- und Putzarbeiten“
- чл. 44 Prüfungsbereich „Durchführen von Trockenbauarbeiten“
- чл. 45 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 46 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 47 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 48 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 49 Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Stuckateur und zur Stuckateurin
- Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 50 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 51 Inhalt des Teiles 1
- чл. 52 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 53 Inhalt des Teiles 2
- чл. 54 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 55 Prüfungsbereich „Herstellen von Belägen aus Fliesen, Platten oder Mosaiken“
- чл. 56 Prüfungsbereich „Durchführen von Wandbelagsarbeiten“
- чл. 57 Prüfungsbereich „Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“
- чл. 58 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 59 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 60 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 61 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 62 Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
- Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 63 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 64 Inhalt des Teiles 1
- чл. 65 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 66 Inhalt des Teiles 2
- чл. 67 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 68 Prüfungsbereich „Herstellen und Einbauen von Estrichen und Verlegen von Bodenbelägen“
- чл. 69 Prüfungsbereich „Durchführen von Estricharbeiten“
- чл. 70 Prüfungsbereich „Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“
- чл. 71 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 72 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 73 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 74 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 75 Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin
- Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 76 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 77 Inhalt des Teiles 1
- чл. 78 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 79 Inhalt des Teiles 2
- чл. 80 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 81 Prüfungsbereich „Herstellen von Formstücken und Dämmungen“
- чл. 82 Prüfungsbereich „Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen“
- чл. 83 Prüfungsbereich „Durchführen von Ummantelungsarbeiten“
- чл. 84 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 85 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- чл. 86 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 87 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 88 Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
- Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
- чл. 89 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 90 Inhalt des Teiles 1
- чл. 91 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 92 Inhalt des Teiles 2
- чл. 93 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 94 Prüfungsbereich „Herstellen von Trockenbaukonstruktionen“
- чл. 95 Prüfungsbereich „Durchführen von Trockenbaukonstruktionsarbeiten“
- чл. 96 Prüfungsbereich „Durchführen von Sanierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten“
- чл. 97 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 98 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 99 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
- чл. 100 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- чл. 101 Erwerb des Abschlusses zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin
- Abschnitt 9 Schlussvorschriften
- чл. 102 Übergangsregelung für Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterinnen