DE · AbfKlärV
Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
Содержание
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- ст. 1 Anwendungsbereich
- ст. 2 Begriffsbestimmungen
- ст. 3 Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
- ст. 3a Berichtspflichten; Phosphoruntersuchungen
- Abschnitt 1 Untersuchungspflichten
- ст. 4 Bodenbezogene Untersuchungspflichten
- ст. 5 Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten
- ст. 6 Beschränkte Klärschlammuntersuchung
- Abschnitt 2 Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene
- ст. 7 Bodenbezogene Grenzwerte
- ст. 8 Klärschlammbezogene Grenzwerte
- ст. 9 Rückstellprobe
- ст. 10 Analysefehler und Messtoleranzen
- ст. 11 Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene
- Abschnitt 3 Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm
- ст. 12 Abgabe von Klärschlamm
- ст. 13 Bereitstellung von Klärschlamm
- ст. 14 Auf- oder Einbringungsmenge
- ст. 15 Beschränkung der Klärschlammverwertung
- Abschnitt 4 Anzeige- und Lieferscheinverfahren
- ст. 16 Anzeigeverfahren
- ст. 17 Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung
- ст. 18 Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
- Teil 3 Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung
- ст. 19 Regelmäßige Qualitätssicherung
- Abschnitt 1 Träger der Qualitätssicherung
- ст. 20 Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung
- ст. 21 Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung
- ст. 22 Sachverständige
- ст. 23 Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung
- ст. 24 Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung
- ст. 25 Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung
- Abschnitt 2 Qualitätszeichennehmer
- ст. 26 Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers
- ст. 27 Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens
- ст. 28 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung
- Abschnitt 3 Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens
- ст. 29 Fortlaufende Überwachung
- ст. 30 Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung
- ст. 31 Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts
- Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung
- ст. 32 Probenuntersuchung
- ст. 33 Unabhängige Untersuchungsstellen
- ст. 34 Registerführung
- ст. 35 Auf- oder Einbringungsplan
- Teil 5 Schlussbestimmungen
- ст. 36 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 37 Bereits erteilte Qualitätszeichen
- ст. 38 Verwendung vorliegender Untersuchungsergebnisse
- ст. 39 Bestehende Untersuchungsstellen