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Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
- чл. 3a Berichtspflichten; Phosphoruntersuchungen
- Abschnitt 1 Untersuchungspflichten
- чл. 4 Bodenbezogene Untersuchungspflichten
- чл. 5 Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten
- чл. 6 Beschränkte Klärschlammuntersuchung
- Abschnitt 2 Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene
- чл. 7 Bodenbezogene Grenzwerte
- чл. 8 Klärschlammbezogene Grenzwerte
- чл. 9 Rückstellprobe
- чл. 10 Analysefehler und Messtoleranzen
- чл. 11 Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene
- Abschnitt 3 Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm
- чл. 12 Abgabe von Klärschlamm
- чл. 13 Bereitstellung von Klärschlamm
- чл. 14 Auf- oder Einbringungsmenge
- чл. 15 Beschränkung der Klärschlammverwertung
- Abschnitt 4 Anzeige- und Lieferscheinverfahren
- чл. 16 Anzeigeverfahren
- чл. 17 Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung
- чл. 18 Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
- Teil 3 Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung
- чл. 19 Regelmäßige Qualitätssicherung
- Abschnitt 1 Träger der Qualitätssicherung
- чл. 20 Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung
- чл. 21 Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung
- чл. 22 Sachverständige
- чл. 23 Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung
- чл. 24 Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung
- чл. 25 Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung
- Abschnitt 2 Qualitätszeichennehmer
- чл. 26 Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers
- чл. 27 Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens
- чл. 28 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung
- Abschnitt 3 Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens
- чл. 29 Fortlaufende Überwachung
- чл. 30 Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung
- чл. 31 Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts
- Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung
- чл. 32 Probenuntersuchung
- чл. 33 Unabhängige Untersuchungsstellen
- чл. 34 Registerführung
- чл. 35 Auf- oder Einbringungsplan
- Teil 5 Schlussbestimmungen
- чл. 36 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 37 Bereits erteilte Qualitätszeichen
- чл. 38 Verwendung vorliegender Untersuchungsergebnisse
- чл. 39 Bestehende Untersuchungsstellen