AT · GeoDIG
Geodateninfrastrukturgesetz
Содержание
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziel
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Anforderungen an Metadaten sowie Geodatensätze und -dienste
- § 4 Metadaten
- § 5 Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten
- 3. Abschnitt Netzdienste und deren öffentliche Verfügbarkeit
- § 6 Netzdienste
- § 7 Netzwerk
- § 8 Beschränkungen des Zugangs der Öffentlichkeit zu Geodaten
- § 9 Entgelte und sonstige Bedingungen für die öffentliche Verfügbarkeit der Geodaten
- 4. Abschnitt Nutzung von Geodaten durch öffentliche Geodatenstellen und andere Personen oder Stellen
- § 10 Nutzung von Geodaten durch inländische öffentliche Geodatenstellen
- § 11 Nutzung von Geodaten durch ausländische öffentliche Stellen
- 5. Abschnitt Koordinierung, Nationale Anlaufstelle, Monitoring und Berichte
- § 12 Koordinierung
- § 13 Nationale Anlaufstelle
- § 14 Monitoring
- § 15 Berichte an die Kommission der Europäischen Union
- 6. Abschnitt Rechtsschutz
- § 16 Schlichtung
- § 17 Anrufung der Gerichte
- 7. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 18 Verordnungsermächtigungen
- § 19 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
- § 20 Vollziehung
- § 21 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 22 Bezugnahme auf Rechtsvorschriften
- § 23