GeoDIG · Geodateninfrastrukturgesetz
§ 13 GeoDIGNationale Anlaufstelle
5. Abschnitt Koordinierung, Nationale Anlaufstelle, Monitoring und Berichte
Für die Kommunikation mit der Kommission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der INSPIRE-Richtlinie ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zuständig.
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- In Kraft seit 2022-07-28