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Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
Inhoud
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums
- Art. 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten
- Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
- Art. 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
- Art. 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
- Art. 8 Erlaubnis, Bewilligung
- Art. 9 Benutzungen
- Art. 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
- Art. 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
- Art. 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
- Art. 11b Projektmanager
- Art. 11c Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben
- Art. 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
- Art. 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
- Art. 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission
- Art. 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister
- Art. 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung
- Art. 15 Gehobene Erlaubnis
- Art. 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche
- Art. 17 Zulassung vorzeitigen Beginns
- Art. 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung
- Art. 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
- Art. 20 Alte Rechte und alte Befugnisse
- Art. 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
- Art. 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen
- Art. 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
- Art. 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte
- Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
- Art. 25 Gemeingebrauch
- Art. 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch
- Art. 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
- Art. 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
- Art. 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
- Art. 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele
- Art. 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
- Art. 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer
- Art. 33 Mindestwasserführung
- Art. 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
- Art. 35 Wasserkraftnutzung
- Art. 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
- Art. 37 Wasserabfluss
- Art. 38 Gewässerrandstreifen
- Art. 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern
- Art. 39 Gewässerunterhaltung
- Art. 40 Träger der Unterhaltungslast
- Art. 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
- Art. 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
- Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern
- Art. 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern
- Art. 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer
- Art. 45 Reinhaltung von Küstengewässern
- Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern
- Art. 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer
- Art. 45b Zustand der Meeresgewässer
- Art. 45c Anfangsbewertung
- Art. 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer
- Art. 45e Festlegung von Zielen
- Art. 45f Überwachungsprogramme
- Art. 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
- Art. 45h Maßnahmenprogramme
- Art. 45i Beteiligung der Öffentlichkeit
- Art. 45j Überprüfung und Aktualisierung
- Art. 45k Koordinierung
- Art. 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
- Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers
- Art. 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
- Art. 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
- Art. 48 Reinhaltung des Grundwassers
- Art. 49 Erdaufschlüsse
- Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
- Art. 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- Art. 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
- Art. 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
- Art. 53 Heilquellenschutz
- Unterabschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung
- Art. 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung
- Art. 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung
- Art. 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer
- Art. 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
- Art. 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
- Art. 60 Abwasseranlagen
- Art. 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
- Unterabschnitt 2 Beseitigung von Abwasser aus Anlagen nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
- Art. 61a Anwendungsbereich
- Art. 61b Weitere Begriffsbestimmungen
- Art. 61c Zusätzliche Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer; Verordnungsermächtigung
- Art. 61d Bewertung und Überwachung der Schadstoffkonzentration im aufnehmenden Oberflächengewässer
- Art. 61e Tiefgreifende industrielle Transformation von Anlagen
- Art. 61f Abweichungen von Emissionsgrenzwerten im Falle einer Krise
- Art. 61g Zusätzliche Anforderungen an Indirekteinleitungen; Verordnungsermächtigung
- Art. 61h Abweichende Anforderungen an Indirekteinleitungen im Hinblick auf nachgeschaltete Abwasserbehandlungsanlagen; Verordnungsermächtigung
- Art. 61i Zusätzliche Bestimmungen für Abwasserbehandlungsanlagen; Untersagung des Betriebs; Stilllegung; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Art. 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Art. 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
- Art. 63 Eignungsfeststellung
- Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte
- Art. 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
- Art. 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten
- Art. 66 Weitere anwendbare Vorschriften
- Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
- Art. 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung
- Art. 68 Planfeststellung, Plangenehmigung
- Art. 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
- Art. 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren
- Art. 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz
- Art. 71 Enteignungsrechtliche Regelungen
- Art. 71a Vorzeitige Besitzeinweisung
- Abschnitt 6 Hochwasserschutz
- Art. 72 Hochwasser
- Art. 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
- Art. 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
- Art. 75 Risikomanagementpläne
- Art. 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
- Art. 77 Rückhalteflächen, Bevorratung
- Art. 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- Art. 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- Art. 78b Risikogebiete außerhalb von
- Art. 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
- Art. 78d Hochwasserentstehungsgebiete
- Art. 79 Information und aktive Beteiligung
- Art. 80 Koordinierung
- Art. 81 Vermittlung durch die Bundesregierung
- Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
- Art. 82 Maßnahmenprogramm
- Art. 83 Bewirtschaftungsplan
- Art. 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
- Art. 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen
- Art. 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
- Art. 87 Wasserbuch
- Art. 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung
- Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen
- Art. 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit
- Art. 90 Sanierung von Gewässerschäden
- Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
- Art. 91 Gewässerkundliche Maßnahmen
- Art. 92 Veränderung oberirdischer Gewässer
- Art. 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser
- Art. 94 Mitbenutzung von Anlagen
- Art. 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
- Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht, Schadensersatz
- Art. 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten
- Art. 97 Entschädigungspflichtige Person
- Art. 98 Entschädigungsverfahren
- Art. 99 Ausgleich
- Art. 99a Vorkaufsrecht
- Art. 99b Schadensersatz
- Kapitel 5 Gewässeraufsicht
- Art. 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht
- Art. 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht
- Art. 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung
- Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
- Art. 103 Bußgeldvorschriften
- Art. 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen
- Art. 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser
- Art. 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen
- Art. 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen
- Art. 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen
- Art. 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen