VSBG · Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
VSBG Art. 38Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen
Abschnitt 9 Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Die Verbraucherschlichtungsstelle arbeitet mit Streitbeilegungsstellen zusammen, die in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum für die außergerichtliche Beilegung vergleichbarer Streitigkeiten zuständig sind.