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VSBG · Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

VSBG Art. 38Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen

Abschnitt 9 Grenzübergreifende Zusammenarbeit

In KraftAmtlicher Text

Die Verbraucherschlichtungsstelle arbeitet mit Streitbeilegungsstellen zusammen, die in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum für die außergerichtliche Beilegung vergleichbarer Streitigkeiten zuständig sind.