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Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
- Art. 2 Ausgabe und dauerhafte Bereithaltung im Internet
- Art. 3 Verkündung und amtliche Bekanntmachung
- Art. 4 Freier Zugang
- Art. 5 Benachrichtigungsdienste
- Art. 6 Änderungsverbot; Löschung personenbezogener Daten; Berichtigungen
- Art. 7 Sicherung der Echtheit und Unverfälschtheit
- Abschnitt 2 Verkündung und Bekanntmachung in besonderen Fällen
- Art. 8 Ersatzverkündungen und -bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts
- Art. 9 Vereinfachte Verkündungen und vereinfachte amtliche Bekanntmachungen
- Art. 10 Arten der vereinfachten Verkündung und der vereinfachten amtlichen Bekanntmachung
- Art. 11 Duldungs- und Mitwirkungspflichten; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage
- Art. 12 Nachträgliche Bereitstellung
- Art. 13 Aufwendungsersatz
- Art. 14 Ersatzbekanntmachungen des Bundesanzeigers
- Abschnitt 3 Bekanntmachungen von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
- Art. 15 Zuständige Stelle für die amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
- Art. 16 Verfahren der amtlichen Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
- Abschnitt 4 Archivierung
- Art. 17 Dauerhafte Aufbewahrung
- Art. 18 Erhaltung des Beweiswerts
- Abschnitt 5 Straf- und Bußgeldvorschriften
- Art. 19 Strafvorschriften
- Art. 20 Bußgeldvorschriften