DE · StUG
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Inhoud
- Erster Abschnitt Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften
- Art. 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- Art. 2 Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
- Art. 3 Rechte des Einzelnen
- Art. 4 Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- Art. 5 Besondere Verwendungsverbote
- Art. 6 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Abschnitt Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
- Art. 7 Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten
- Art. 8 Herausgabepflicht öffentlicher Stellen
- Art. 9 Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen
- Art. 10 Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst
- Art. 11 Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv
- Erster Unterabschnitt Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten
- Art. 12 Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes
- Art. 13 Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- Art. 15 Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- Art. 16 Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- Art. 17 Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- Art. 18 Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
- Zweiter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- Art. 19 Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften
- Art. 20 Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- Art. 21 Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- Art. 22 Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
- Art. 23 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
- Art. 24 Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
- Art. 25 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste
- Art. 26 Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen
- Art. 27 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen
- Art. 29 Zweckbindung
- Art. 30 Benachrichtigung von der Übermittlung
- Art. 31 Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden
- Dritter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk
- Art. 32 Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung
- Art. 32a Benachrichtigung
- Art. 33 Verfahren
- Art. 34 Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film
- Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften
- Art. 37a Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes
- Art. 38 Landesbeauftragte
- Art. 39 Beratungsgremium
- Art. 40 Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen
- Art. 41 Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag
- Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
- Art. 42a Gerichtsstand
- Art. 43 Vorrang dieses Gesetzes
- Art. 44 Strafvorschriften
- Art. 45 Bußgeldvorschriften
- Art. 46a Einschränkung von Grundrechten
- Art. 47 Übergangsregelung
- Art. 48 Evaluierung