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Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen durch Soldatinnen der Bundeswehr
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Verfahrensgrundsätze
- Art. 3 Wahlberechtigung
- Art. 5 Fristen
- Abschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
- Art. 6 Bestellung des Wahlvorstandes
- Art. 7 Aufgaben des Wahlvorstandes
- Art. 8 Wählerinnenliste
- Art. 9 Einspruch gegen die Wählerinnenliste
- Art. 10 Wahlausschreiben
- Art. 11 Bewerbung
- Art. 12 Nachfrist für Bewerbungen
- Art. 13 Bekanntgabe der Bewerbungen
- Abschnitt 3 Durchführung der Wahl
- Art. 14 Formen der Stimmabgabe
- Art. 15 Persönliche Stimmabgabe mittels Stimmzettel
- Art. 16 Wahlvorgang
- Art. 17 Briefwahl
- Art. 18 Behandlung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen
- Art. 19 Elektronische Wahl
- Art. 20 Feststellung des Wahlergebnisses, Wahlniederschrift
- Art. 21 Benachrichtigung der Gewählten, Annahme der Wahl; Beendigung des Amtes des Wahlvorstandes
- Art. 22 Bekanntgabe der Gewählten
- Art. 23 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 24 Übergangsvorschriften
- Art. 25 Sonderregelungen für die Nachrichtendienste
- Art. 26 Inkrafttreten