DE · SGleibWV
Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen durch Soldatinnen der Bundeswehr
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Verfahrensgrundsätze
- чл. 3 Wahlberechtigung
- чл. 5 Fristen
- Abschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
- чл. 6 Bestellung des Wahlvorstandes
- чл. 7 Aufgaben des Wahlvorstandes
- чл. 8 Wählerinnenliste
- чл. 9 Einspruch gegen die Wählerinnenliste
- чл. 10 Wahlausschreiben
- чл. 11 Bewerbung
- чл. 12 Nachfrist für Bewerbungen
- чл. 13 Bekanntgabe der Bewerbungen
- Abschnitt 3 Durchführung der Wahl
- чл. 14 Formen der Stimmabgabe
- чл. 15 Persönliche Stimmabgabe mittels Stimmzettel
- чл. 16 Wahlvorgang
- чл. 17 Briefwahl
- чл. 18 Behandlung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen
- чл. 19 Elektronische Wahl
- чл. 20 Feststellung des Wahlergebnisses, Wahlniederschrift
- чл. 21 Benachrichtigung der Gewählten, Annahme der Wahl; Beendigung des Amtes des Wahlvorstandes
- чл. 22 Bekanntgabe der Gewählten
- чл. 23 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
- чл. 24 Übergangsvorschriften
- чл. 25 Sonderregelungen für die Nachrichtendienste
- чл. 26 Inkrafttreten