DE · SGB X
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
Inhoud
- Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Örtliche Zuständigkeit
- Art. 3 Amtshilfepflicht
- Art. 4 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
- Art. 5 Auswahl der Behörde
- Art. 6 Durchführung der Amtshilfe
- Art. 7 Kosten der Amtshilfe
- Erster Titel Verfahrensgrundsätze
- Art. 8 Begriff des Verwaltungsverfahrens
- Art. 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
- Art. 10 Beteiligungsfähigkeit
- Art. 11 Vornahme von Verfahrenshandlungen
- Art. 12 Beteiligte
- Art. 13 Bevollmächtigte und Beistände
- Art. 14 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
- Art. 15 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
- Art. 16 Ausgeschlossene Personen
- Art. 17 Besorgnis der Befangenheit
- Art. 18 Beginn des Verfahrens
- Art. 19 Amtssprache
- Art. 20 Untersuchungsgrundsatz
- Art. 21 Beweismittel
- Art. 22 Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht
- Art. 23 Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt
- Art. 24 Anhörung Beteiligter
- Art. 25 Akteneinsicht durch Beteiligte
- Zweiter Titel Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
- Art. 26 Fristen und Termine
- Art. 27 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Art. 28 Wiederholte Antragstellung
- Dritter Titel Amtliche Beglaubigung
- Art. 29 Beglaubigung von Dokumenten
- Art. 30 Beglaubigung von Unterschriften
- Erster Titel Zustandekommen des Verwaltungsaktes
- Art. 31 Begriff des Verwaltungsaktes
- Art. 31a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
- Art. 32 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
- Art. 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
- Art. 34 Zusicherung
- Art. 35 Begründung des Verwaltungsaktes
- Art. 36 Rechtsbehelfsbelehrung
- Art. 37 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Art. 38 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
- Zweiter Titel Bestandskraft des Verwaltungsaktes
- Art. 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
- Art. 40 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
- Art. 41 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
- Art. 42 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
- Art. 43 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
- Art. 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
- Art. 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
- Art. 46 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
- Art. 47 Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
- Art. 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
- Art. 49 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
- Art. 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
- Art. 51 Rückgabe von Urkunden und Sachen
- Dritter Titel Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
- Art. 52 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
- Vierter Abschnitt Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Art. 53 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- Art. 54 Vergleichsvertrag
- Art. 55 Austauschvertrag
- Art. 56 Schriftform
- Art. 57 Zustimmung von Dritten und Behörden
- Art. 58 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- Art. 59 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
- Art. 60 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
- Art. 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften
- Fünfter Abschnitt Rechtsbehelfsverfahren
- Art. 62 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
- Art. 63 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
- Sechster Abschnitt Kosten, Zustellung und Vollstreckung
- Art. 64 Kostenfreiheit
- Art. 65 Zustellung
- Art. 66 Vollstreckung
- Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
- Art. 67 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Abschnitt Verarbeitung von Sozialdaten
- Art. 67a Erhebung von Sozialdaten
- Art. 67b Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten
- Art. 67c Zweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken
- Art. 67d Übermittlungsgrundsätze
- Art. 67e Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
- Art. 67f Erhebung und Übermittlung von Sozialdaten zur Nachweiserbringung
- Art. 68 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr
- Art. 69 Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
- Art. 70 Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
- Art. 71 Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse
- Art. 72 Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit
- Art. 73 Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens
- Art. 74 Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
- Art. 74a Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren
- Art. 75 Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
- Art. 76 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
- Art. 77 Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen
- Art. 77a Grenzüberschreitende Nachweisabrufe
- Art. 78 Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden
- Dritter Abschnitt Besondere Datenverarbeitungsarten
- Art. 79 Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf
- Art. 80 Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag
- Vierter Abschnitt Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften
- Art. 81 Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz
- Art. 81a Gerichtlicher Rechtsschutz
- Art. 81b Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
- Art. 81c Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission
- Art. 82 Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person
- Art. 82a Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- Art. 83 Auskunftsrecht der betroffenen Personen
- Art. 84 Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch
- Art. 85 Strafvorschriften
- Art. 85a Bußgeldvorschriften
- Erster Titel Allgemeine Vorschriften
- Art. 86 Zusammenarbeit
- Zweiter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander
- Art. 87 Beschleunigung der Zusammenarbeit
- Art. 88 Auftrag
- Art. 89 Ausführung des Auftrags
- Art. 90 Anträge und Widerspruch beim Auftrag
- Art. 91 Erstattung von Aufwendungen
- Art. 92 Kündigung des Auftrags
- Art. 93 Gesetzlicher Auftrag
- Art. 94 Arbeitsgemeinschaften
- Art. 95 Zusammenarbeit bei Planung und Forschung
- Art. 96 Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen
- Dritter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten
- Art. 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte
- Art. 98 Auskunftspflicht des Arbeitgebers
- Art. 99 Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
- Art. 100 Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs
- Art. 101 Auskunftspflicht der Leistungsträger
- Art. 101a Mitteilungen der Meldebehörden
- Zweiter Abschnitt Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander
- Art. 102 Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
- Art. 103 Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist
- Art. 104 Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers
- Art. 105 Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers
- Art. 106 Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
- Art. 107 Erfüllung
- Art. 108 Erstattung in Geld, Verzinsung
- Art. 109 Verwaltungskosten und Auslagen
- Art. 110 Pauschalierung
- Art. 111 Ausschlussfrist
- Art. 112 Rückerstattung
- Art. 113 Verjährung
- Art. 114 Rechtsweg
- Dritter Abschnitt Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte
- Art. 115 Ansprüche gegen den Arbeitgeber
- Art. 116 Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige
- Art. 117 Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger
- Art. 118 Bindung der Gerichte
- Art. 119 Übergang von Beitragsansprüchen
- Viertes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 120 Übergangsregelung