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Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt
Inhoud
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen. Zuständigkeit
- Art. 1 Einleitung des Verteilungsverfahrens
- Art. 2 Zuständigkeit
- Art. 3 Anwendung der Zivilprozeßordnung
- Zweiter Abschnitt Eröffnungsverfahren und öffentliche Aufforderung
- Art. 4 Antrag
- Art. 5 Festsetzung der Haftungssumme.
- Art. 6 Einzahlung der Haftungssumme
- Art. 7 Eröffnung des Verfahrens
- Art. 8 Wirkungen der Eröffnung
- Art. 9 Sachwalter
- Art. 10 Öffentliche Aufforderung
- Art. 11 Bekanntmachung
- Art. 12 Rechtsmittel
- Dritter Abschnitt Feststellung der Ansprüche. Erlöschen von Sicherungsrechten
- Art. 13 Anmeldung von Ansprüchen
- Art. 14 Gegenstand der Anmeldung
- Art. 15 Anmeldung von Ansprüchen durch Schuldner
- Art. 16 Erweiterung des Verfahrens auf Ansprüche wegen Personenschäden
- Art. 17 Einstellung des Verfahrens
- Art. 18 Prüfungsverfahren
- Art. 19 Feststellung der Ansprüche
- Art. 20 Erlöschen von Sicherungsrechten
- Art. 21 Endgültige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Art. 22 Erlöschen von Sicherungsrechten und endgültige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei nicht angemeldeten Ansprüchen
- Vierter Abschnitt Verteilung
- Art. 23 Verteilungsgrundsätze
- Art. 24 Erlöschen der persönlichen Haftung
- Art. 25 Rechtskräftige Feststellung der persönlichen Haftung
- Art. 26 Verfahren bei der Verteilung
- Art. 27 Verfahren in besonderen Fällen
- Art. 28 Weitere Verteilung
- Art. 29 Aufhebung des Verfahrens.
- Fünfter Abschnitt Nachträgliche Erweiterung des Verfahrens bei Ansprüchen der Anspruchsklasse A auf Antrag eines Schuldners
- Art. 30
- Sechster Abschnitt Kosten aus der Bestellung eines Sachwalters und aus Rechtsstreitigkeiten über angemeldete Ansprüche
- Art. 31 Kostentragung
- Art. 32 Zahlung der vom Antragsteller zu tragenden Kosten
- Art. 33 Zurückbehaltung bei der Verteilung
- Zweiter Teil Binnenschiffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren
- Art. 34 Einleitung des Verteilungsverfahrens. Anwendbare Vorschriften
- Art. 35 Antragsberechtigung
- Art. 36 Anspruchsklassen
- Art. 37 Zuständigkeit
- Art. 38 Antrag
- Art. 39 Festsetzung der Haftungssumme
- Art. 40 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
- Art. 41 Wirkungen der Eröffnung
- Art. 42 Öffentliche Aufforderung bei Verfahren nur mit Wirkung für Ansprüche wegen Sachschäden
- Art. 43 Eintragung von angemeldeten Ansprüchen
- Art. 44 Erweiterung des Verfahrens auf Ansprüche wegen Personenschäden
- Art. 45 Feststellung der Ansprüche
- Art. 46 Verteilung
- Art. 47 Verzeichnis der Ansprüche
- Art. 48 Nachträgliche Erweiterung des Verfahrens bei Ansprüchen der Anspruchsklasse A oder D
- Art. 49 Kosten
- Dritter Teil Wirkungen der Errichtung eines Fonds in einem anderen Vertragsstaat
- Art. 50 Errichtung eines Fonds nach dem Haftungsbeschränkungsübereinkommen
- Art. 51 Errichtung eines Fonds nach dem Haftungsübereinkommen von 1992
- Art. 52 Errichtung eines Fonds nach dem Straßburger Übereinkommen