DE · VKRegV
Verordnung über das Register für Verbandsklagen
Inhoud
- Art. 1 Register für Verbandsklagen
- Art. 2 Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen des Gerichts
- Art. 3 Anmeldung und Eintragung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen
- Art. 4 Rücknahme der Anmeldung
- Art. 4a Austritt aus einem gerichtlichen Vergleich
- Art. 5 Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid
- Art. 6 Auszug aus dem Verbandsklageregister
- Art. 7 Technische Störungen des Klageregisters
- Art. 7a Benachrichtigung angemeldeter Verbraucher
- Art. 8 Inkrafttreten