DE · JVKostG
Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Kostenfreiheit
- Art. 3 Kostenfreie Amtshandlungen
- Art. 4 Höhe der Kosten
- Art. 5 Verjährung, Verzinsung
- Art. 5a Elektronische Akte, elektronisches Dokument, Rechtsbehelfsbelehrung
- Abschnitt 2 Fälligkeit und Sicherstellung der Kosten
- Art. 6 Fälligkeit der Kosten im Allgemeinen
- Art. 7 Fälligkeit bestimmter Auslagen
- Art. 8 Vorschuss
- Art. 9 Zurückbehaltungsrecht
- Abschnitt 3 Kostenerhebung
- Art. 10 Ermäßigung der Gebühren und Absehen von der Kostenerhebung
- Art. 11 Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses
- Art. 12 Nichterhebung von Kosten in bestimmten Fällen
- Art. 13 Nichterhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung
- Abschnitt 4 Kostenhaftung
- Art. 14 Amtshandlungen auf Antrag
- Art. 15 Datenabruf aus einem Register oder dem Grundbuch
- Art. 15a Schutzschriftenregister
- Art. 16 Unternehmensregister
- Art. 16a Behördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes
- Art. 17 Mahnung bei der Forderungseinziehung nach dem Justizbeitreibungsgesetz
- Art. 18 Weitere Fälle der Kostenhaftung
- Art. 19 Mehrere Kostenschuldner
- Abschnitt 5 Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Art. 20 Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen
- Art. 21 Auskunft für wissenschaftliche Forschungsvorhaben
- Abschnitt 6 Rechtsbehelf und gerichtliches Verfahren
- Art. 22 Einwendungen und gerichtliches Verfahren
- Abschnitt 7 Schluss- und Übergangsvorschriften
- Art. 23 Bekanntmachung von Neufassungen
- Art. 24 Übergangsvorschrift
- Art. 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes