DE · 9. ProdSV
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Inhoud
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen
- Art. 4 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
- Art. 5 CE-Kennzeichnung
- Art. 6 Voraussetzungen für die Bereitstellung von unvollständigen Maschinen auf dem Markt
- Art. 6a Anwendung der Notfallverfahren
- Art. 6b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Maschinen
- Art. 6c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
- Art. 6d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
- Art. 6e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
- Art. 7 Marktüberwachung
- Art. 8 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 9 Übergangsbestimmungen
- Art. 10 Außerkrafttreten