DE · 9. ProdSV
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Съдържание
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen
- чл. 4 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
- чл. 5 CE-Kennzeichnung
- чл. 6 Voraussetzungen für die Bereitstellung von unvollständigen Maschinen auf dem Markt
- чл. 6a Anwendung der Notfallverfahren
- чл. 6b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Maschinen
- чл. 6c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
- чл. 6d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
- чл. 6e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
- чл. 7 Marktüberwachung
- чл. 8 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 9 Übergangsbestimmungen
- чл. 10 Außerkrafttreten