DE · GeschGehG
Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeines
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Erlaubte Handlungen
- Art. 4 Handlungsverbote
- Art. 5 Ausnahmen
- Abschnitt 2 Ansprüche bei Rechtsverletzungen
- Art. 6 Beseitigung und Unterlassung
- Art. 7 Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt
- Art. 8 Auskunft über rechtsverletzende Produkte; Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht
- Art. 9 Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit
- Art. 10 Haftung des Rechtsverletzers
- Art. 11 Abfindung in Geld
- Art. 12 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
- Art. 13 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
- Art. 14 Missbrauchsverbot
- Abschnitt 3 Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen
- Art. 15 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
- Art. 16 Geheimhaltung
- Art. 17 Ordnungsmittel
- Art. 18 Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens
- Art. 19 Weitere gerichtliche Beschränkungen
- Art. 20 Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 16 bis 19
- Art. 21 Bekanntmachung des Urteils
- Art. 22 Streitwertbegünstigung
- Abschnitt 4 Strafvorschriften
- Art. 23 Verletzung von Geschäftsgeheimnissen