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Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeines
- Art. 1 Arten der Genehmigung von Fahrzeugteilen
- Abschnitt 2 Allgemeine Bauartgenehmigung und Prüfzeichen
- Art. 2 Zulässigkeit der Bauartgenehmigung
- Art. 3 Anträge auf Bauartgenehmigung und Prüfung
- Art. 4 Erteilung der Bauartgenehmigung
- Art. 5 Prüfstellen
- Art. 6 Aufgaben der Prüfstelle
- Art. 7 Prüfzeichen
- Art. 8 Verwahrung und Rückgabe der Muster und Unterlagen
- Art. 9 Übereinstimmung der Produktion
- Art. 10 Nachträgliche Nebenbestimmungen, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Allgemeinen Bauartgenehmigung
- Abschnitt 3 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung
- Art. 11 Antrag auf Einzelgenehmigung
- Art. 12 Prüfung durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde)
- Art. 13 Erteilung der Einzelgenehmigung
- Art. 14 Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Einzelgenehmigung
- Abschnitt 4 Bestandsschutz
- Art. 15 Bisherige Genehmigungen
- Abschnitt 5 Schlußvorschriften
- Art. 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten