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Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren
Inhoud
- Abschnitt 1 Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Art. 1 Organisation der Verbraucherschlichtungsstellen
- Art. 2 Auswahl und Bestellung der Schlichter
- Art. 3 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie die Abberufung der Schlichter
- Art. 4 Verfahrenssprache
- Art. 5 Vertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens
- Art. 6 Ablehnung der Durchführung des Schlichtungsverfahrens
- Art. 7 Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
- Art. 8 Behandlung des Antrags
- Art. 9 Schlichtungsvorschlag
- Art. 10 Kosten des Verfahrens
- Art. 10a Bescheinigung über einen erfolglosen Schlichtungsversuch
- Abschnitt 2 Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen
- Art. 11 Anerkennung von privaten Schlichtungsstellen als Verbraucherschlichtungsstellen
- Art. 12 Anforderungen an die Organisation der Schlichtungsstelle
- Art. 13 Anforderungen an die Finanzierung der Schlichtungsstelle
- Art. 14 Vergütung der Schlichter
- Art. 15 Anforderungen an die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle
- Art. 16 Anforderungen an den Antrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle
- Art. 17 Änderung der Verfahrensordnung einer Verbraucherschlichtungsstelle
- Art. 18 Mitteilung von Änderungen bei der Organisation oder Finanzierung der Verbraucherschlichtungsstelle
- Art. 19 Widerruf der Anerkennung
- Abschnitt 3 Berichts- und Informationspflichten
- Art. 20 Tätigkeitsbericht
- Art. 21 Evaluationsbericht
- Art. 22 Informationen zur Schlichtungsstelle und ihrem Verfahren
- Art. 23 Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Abschnitt 4 Zusammenarbeit mit anderen Streitbeilegungsstellen
- Art. 24 Abgabe und Weiterleitung bei Unzuständigkeit
- Art. 25 Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen
- Art. 26 Übergangsregelungen
- Art. 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten