DE · BVerfSchG
Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz
Inhoud
- Erster Abschnitt Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
- Art. 1 Zusammenarbeitspflicht
- Art. 2 Verfassungsschutzbehörden
- Art. 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
- Art. 4 Begriffsbestimmungen
- Art. 5 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
- Art. 6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden
- Art. 7 Weisungsrechte des Bundes
- Zweiter Abschnitt Bundesamt für Verfassungsschutz
- Art. 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
- Art. 8a Besondere Auskunftsverlangen
- Art. 8b Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen
- Art. 8d Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
- Art. 9 Besondere Formen der Datenerhebung
- Art. 9a Verdeckte Mitarbeiter
- Art. 9b Vertrauensleute
- Art. 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- Art. 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
- Art. 12 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten in Dateien
- Art. 13 Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten in Akten
- Art. 14 Dateianordnungen
- Art. 15 Auskunft an den Betroffenen
- Art. 16 Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit
- Dritter Abschnitt Übermittlungsvorschriften
- Art. 17 Zulässigkeit von Ersuchen
- Art. 18 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden
- Art. 19 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
- Art. 20 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
- Art. 21 Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
- Art. 22 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
- Art. 22a Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen
- Art. 22b Projektbezogene gemeinsame Dateien
- Art. 22c Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
- Art. 22d Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
- Art. 23 Übermittlungsverbot
- Art. 24 Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung
- Art. 25 Weiterverarbeitung durch den Empfänger
- Art. 25a Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- Art. 25b Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
- Art. 25c Weitere Verfahrensregelungen
- Art. 25d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
- Art. 26 Nachberichtspflicht
- Art. 26a Übermittlung durch Landesverfassungsschutzbehörden an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
- Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
- Art. 26b Besondere Eigensicherungsbefugnisse
- Art. 26c Verfahren; Kernbereichsschutz
- Art. 27 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
- Art. 28 Unabhängige Datenschutzkontrolle
- Art. 29 Einschränkung von Grundrechten