DE · BVerfSchG
Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz
Съдържание
- Erster Abschnitt Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
- чл. 1 Zusammenarbeitspflicht
- чл. 2 Verfassungsschutzbehörden
- чл. 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
- чл. 4 Begriffsbestimmungen
- чл. 5 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
- чл. 6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden
- чл. 7 Weisungsrechte des Bundes
- Zweiter Abschnitt Bundesamt für Verfassungsschutz
- чл. 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
- чл. 8a Besondere Auskunftsverlangen
- чл. 8b Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen
- чл. 8d Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
- чл. 9 Besondere Formen der Datenerhebung
- чл. 9a Verdeckte Mitarbeiter
- чл. 9b Vertrauensleute
- чл. 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- чл. 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
- чл. 12 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten in Dateien
- чл. 13 Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten in Akten
- чл. 14 Dateianordnungen
- чл. 15 Auskunft an den Betroffenen
- чл. 16 Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit
- Dritter Abschnitt Übermittlungsvorschriften
- чл. 17 Zulässigkeit von Ersuchen
- чл. 18 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden
- чл. 19 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
- чл. 20 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
- чл. 21 Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
- чл. 22 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
- чл. 22a Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen
- чл. 22b Projektbezogene gemeinsame Dateien
- чл. 22c Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
- чл. 22d Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
- чл. 23 Übermittlungsverbot
- чл. 24 Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung
- чл. 25 Weiterverarbeitung durch den Empfänger
- чл. 25a Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- чл. 25b Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
- чл. 25c Weitere Verfahrensregelungen
- чл. 25d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
- чл. 26 Nachberichtspflicht
- чл. 26a Übermittlung durch Landesverfassungsschutzbehörden an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
- Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
- чл. 26b Besondere Eigensicherungsbefugnisse
- чл. 26c Verfahren; Kernbereichsschutz
- чл. 27 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
- чл. 28 Unabhängige Datenschutzkontrolle
- чл. 29 Einschränkung von Grundrechten