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Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Van kracht65 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Abschnitt 1 Allgemeines
  2. Art. 1 Geltungsbereich
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Art. 3 Mutterschutz
  5. Art. 4 Stellenausschreibungspflicht
  6. Art. 5 Schwerbehinderte Menschen
  7. Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
  8. Art. 6 Gestaltung der Laufbahnen
  9. Art. 7 Erlangen der Laufbahnbefähigung
  10. Art. 8 Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung
  11. Art. 9 Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen
  12. Unterabschnitt 2 Vorbereitungsdienste
  13. Art. 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation
  14. Art. 11 Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren
  15. Art. 12 Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  16. Art. 13 Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung
  17. Art. 14 Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
  18. Art. 15 Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst
  19. Art. 16 Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst
  20. Art. 17 Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst
  21. Art. 18 Verlängerung der Vorbereitungsdienste
  22. Art. 19 Verkürzung der Vorbereitungsdienste
  23. Art. 20 Laufbahnprüfung und sonstige Prüfungen
  24. Unterabschnitt 3 Anerkennung von Befähigungen
  25. Art. 21 Allgemeine Regelungen
  26. Art. 22 Einfacher Dienst
  27. Art. 23 Mittlerer Dienst
  28. Art. 24 Gehobener Dienst
  29. Art. 25 Höherer Dienst
  30. Art. 26 Andere Bewerberinnen und Bewerber
  31. Unterabschnitt 4 Sonderregelungen
  32. Art. 27 Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes
  33. Art. 28 Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes
  34. Art. 29 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes
  35. Art. 30 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes
  36. Art. 31 Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst
  37. Art. 32 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen
  38. Art. 33 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen
  39. Art. 34 Einstellung in ein Beförderungsamt
  40. Art. 35 Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt
  41. Art. 36 Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
  42. Unterabschnitt 1 Probezeit
  43. Art. 37 Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
  44. Art. 38 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten
  45. Art. 39 Verlängerung der Probezeit
  46. Unterabschnitt 2 Beförderung
  47. Art. 40 Voraussetzungen einer Beförderung
  48. Art. 41 Auswahlentscheidungen
  49. Art. 42 Erprobungszeit
  50. Unterabschnitt 3 Aufstieg
  51. Art. 43 Voraussetzungen für den Aufstieg
  52. Art. 44 Auswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission
  53. Art. 45 Vorbereitungsdienste
  54. Art. 46 Fachspezifische Qualifizierungen
  55. Art. 47 Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation
  56. Art. 48 Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn
  57. Art. 49 Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung
  58. Unterabschnitt 4 Sonstiges
  59. Art. 50 Laufbahnwechsel
  60. Art. 51 Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
  61. Art. 52 Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
  62. Art. 53 Wechsel in eine Laufbahn des Bundes
  63. Art. 54 Internationale Verwendungen
  64. Abschnitt 4 Personalentwicklung und Qualifizierung
  65. Art. 55 Personalentwicklung
  66. Art. 56 Dienstliche Qualifizierung
  67. Abschnitt 5 Dienstliche Beurteilung
  68. Art. 57 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
  69. Art. 58 Inhalt der dienstlichen Beurteilung
  70. Art. 59 Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab
  71. Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  72. Art. 60 Überleitung der Beamtinnen und Beamten
  73. Art. 61 Vorbereitungsdienste
  74. Art. 62 Beamtenverhältnis auf Probe
  75. Art. 63 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden
  76. Art. 64 Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik
  77. Art. 65 Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik